Ablösung TMG und TTDSG – das müssen Webseitenbetreiber beachten

Hammer eines Richters, davor stehen die Ziffern 2024

Der 14. Mai 2024 markiert das Ende des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Aber keine Sorge, sie bestehen im Grunde weiter – allerdings unter einem neuen Namen.

Aus dem TMG wurde das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das TTDSG wurde vom Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) abgelöst.

Die Gesetze waren und sind für Webseitenbetreiber aus diesen Gründen wichtig:

  • 5 TMG war maßgeblich für die Impressumspflicht – daraus wurde nun § 5 Absatz 1 DDG
  • 25 TTDSG regelte den Grundsatz der Einwilligungserfordernis für die Speicherung und Nutzung von Informationen (z. B. Cookies) in Endgeräten – daraus wurde nun § 25 TDDDG

Die Änderungen bestehen nur aus geringen Umformulierungen – Sie müssen sich also nicht neu mit den Inhalten beschäftigen.

Der Name macht den Unterschied

Handlungsbedarf besteht nun für all jene Webseitenbetreiber, die die Paragrafen und Gesetzesnormen in ihrem Impressum und der Datenschutzerklärung als Verweis explizit genannt haben. Sie müssen beide Dokumente entsprechend aktualisieren. Das sind kleine, aber feine Details, die bei Nichtbeachtung das Interesse von Abmahnanwälten wecken und bei einer Datenschutzprüfung zumindest Anlass für eine genauere Überprüfung geben können. Dem sollten Sie zuvorkommen.

Praxistipp Impressum

Wir empfehlen im Sinne der Überschaubarkeit und der Risikominimierung, auf die Nennung von Paragrafen und Gesetzesnorm im Impressum zu verzichten. Es gibt nämlich keine Verpflichtung für Webseitenbetreiber, die zugrunde liegende Gesetzesnorm im Impressum zu nennen – es muss lediglich ein Impressum vorhanden sein, dass die Anforderungen der Gesetzesnorm erfüllt.

Hinweis: Die Möglichkeit des Weglassens besteht nicht für die Datenschutzerklärung. Sofern Cookies nach der Einwilligung gesetzt werden, ist ein Hinweis auf das TDDDG als Rechtsgrundlage erforderlich.

Korrekte Datenschutzerklärung und Impressum erstellen lassen

Wir von HUBIT Datenschutz erstellen für unsere Mandanten rechtskonforme Dokumente und aktualisieren diese, sobald sich Änderungsbedarf ergibt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn auch Sie von diesem Service profitieren möchten.