Neben der Einwilligung ist auch das berechtigte Interesse eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen, Organisationen und Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Rechtliche, finanzielle oder ideelle Vorteile für das Unternehmen sind häufig Bereiche, in denen das berechtigte Interesse angeführt wird. So darf zum Beispiel ein Immobilienmakler einen Grundbuchauszug beantragen oder die Polizei eine Anzeige aufnehmen und verfolgen. Auch die Ausübung von speziellen Grundrechten wie der Meinungs- oder Pressefreiheit ist ein berechtigtes Interesse.
Wichtig: Das Interesse ist nur berechtigt, wenn es nicht mit geltenden Gesetzen in Konflikt stehen oder mit den Rechten Betroffener kollidieren. Es muss daher immer abgewogen werden, welche Rechte stärker wiegen. Eine Datenverarbeitung aufgrund von berechtigtem Interesse sollte daher immer mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.