Gemäß DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Diese Einwilligung muss freiwillig gegeben werden, nachdem die betroffene Person über die Datenverarbeitung sowie über ihre Rechte informiert wurde. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Wichtig: Minderjährige sind erst ab ihrem 16. Lebensjahr einwilligungsfähig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter einwilligen.