Es ist schon verlockend, das Firmengelände oder auch das Privatgrundstück per Videoüberwachung zu schützen, oder? Das verstehen wir. Da eine Videoüberwachung allerdings die Freiheiten und Rechte der betroffenen Personen einschränkt, ist sie aus datenschutzrechtlicher Sicht an hohe Anforderungen gebunden. Das bedeutet, dass eine legale Videoüberwachung möglich ist, sie muss allerdings korrekt durchgeführt werden. Zentrale Elemente einer DSGVO-konformen Videoüberwachung sind die Beschilderung sowie der Aufnahmebereich der Kameras. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zur Beschilderung für Sie zusammengefasst.
Hinweisschild und Informationsblatt – richtig informieren
- Die korrekte Beschilderung besteht aus vorgelagerten Hinweisschildern und nachgelagerten Informationsblättern.
- Hinweisschilder müssen lesbar sein, bevor der überwachte Bereich betreten wird. Bei mehreren Zugangsmöglichkeiten müssen folglich auch mehrere Hinweisschilder angebracht werden.
- Das Hinweisschild muss folgende Informationen enthalten:
- Information, dass der Bereich per Video überwacht wird.
- Name des für die Videoüberwachung Verantwortlichen.
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
- Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage.
- Löschfristen – in der Regel dürfen Videoaufnahmen nicht länger als 72 Stunden gespeichert werden.
- Das Informationsblatt ist ausführlicher als das Hinweisschild. Zusätzlich zu den Informationen, die auch auf dem Hinweisschild stehen, sind hier auch die Betroffenenrechte aufzuführen sowie die Kontaktmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde.
- Die Hinweisschilder und Informationsblätter müssen ausreichend groß sein, damit sie gut erkennbar und lesbar sind. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt Folgendes:
- Das Hinweisschild sollte mindestens die Größe DIN A4 haben.
- Das Informationsblatt sollte im Format DIN A3 ausgehängt werden.
Typische Fehler, die zu Problemen mit der Aufsichtsbehörde führen können
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass es viele Fallstricke im Bereich der Videoüberwachung im Allgemeinen und bei der korrekten Beschilderung im Speziellen gibt. Fehlt zum Beispielspiel der Verarbeitungszweck, ist die Rechtsgrundlage falsch benannt oder ist das Hinweisschild nicht richtig platziert, sind Sie angreifbar. Neben Kontrollen der Aufsichtsbehörde, die schon unangenehm genug sind, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Auch der Imageverlust bei Lieferanten und Mitarbeitenden kann enorm sein, wenn diese mitbekommen, dass die Aufsichtsbehörde Nachforschungen anstellt. Dies alles vermeiden Sie, indem Sie sich im Vorfeld umfassend von HUBIT Datenschutz beraten lassen. Und auch wenn Sie bereits eine Videoüberwachung installiert haben, macht es Sinn, diese von uns überprüfen zu lassen – handeln Sie proaktiv und vereinbaren am besten noch heute einen Termin mit uns.