HUBIT Hinweisgebersystem – Hinweisgeberschutzgesetz
HUBIT Hinweisgebersystem
Vorteile
- intuitive Bedienung
- in über 20 Sprachen verfügbar (inkl. automatischer Übersetzung)
- Sprachaufnahme möglich
- Dokumenten-Upload möglich
- Anonyme Meldung möglich
- Automatischer Versand einer Eingangsbestätigung (Fristgerecht!)
- Rückfragen auch mit anonymen Hinweisgebern möglich
- Rechteverwaltung für Backend (Verwaltung)
- HUBIT Fall-Manager inklusive
- Einhaltung der Fristen durch Alarmierung sichergestellt
- Datenschutz-Dokumentation inklusive
Datenschutz inklusive
Datenschutz ist bei uns selbstverständlich. Deswegen liefern wir mit dem HUBIT Hinweisgebersystem wesentliche Datenschutz-Dokumente gleich mit aus. Das spart unseren Kunden viel Zeit und viel Geld.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Wir haben bereits eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für das HUBIT Hinweisgebersystem durchgeführt. Unsere Kunden haben dadurch wesentlich weniger Aufwand – für uns selbstverständlich.
Verarbeitungsbeschreibung
Jede Datenverarbeitung muss im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden. Unsere Kunde brauchen sich nicht darum zu kümmern. Sie erhalten diese von uns – selbstverständlich.
Informationen zum Datenschutz
Mitarbeitende, Hinweisgeber und andere Personen müssen über die Datenverarbeitung informiert werden. Mit dem HUBIT HInweisgebersystem liefern wir ein Informationsblatt für Mitarbeitende und eine Datenschutz-Information.
Datenschutz und IT-Sicherheit auf höchstem Niveau
Datenschutz und IT-Sicherheit sind für uns ein Selbstverständnis und wesentliche Bausteine für den Betrieb eines Hinweisgebersystems.
Datenschutz
Datenschutz ist für ein Hinweisgebersystem extrem wichtig. Nur so können die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten werden. Basis hierfür sind wesentliche Dokumente wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung, eine Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit sowie Informationen für die Mitarbeitenden, den Hinweisgeber und andere betroffene Personen.
IT-Sicherheit
Die Theorie des Datenschutzes ist in Verbindung mit praktizierter IT-Sicherheit sinnvoll. Wesentliche Bausteine für die IT-Sicherheit sind beim HUBIT Hinweisgebersystem:
- ISO 27001 zertifizierte Rechenzentren
- verschlüsselte Datenübertragung
- verschlüsselte Datenspeicherung
- ausgereiftes Rechtemanagement
- ausschließlich EU-Rechenzentrum
HUBIT Hinweisgebersystem
Internetplattform
Das HUBIT Hinweisgebersystem hat als zentralen Punkt eine Internetplattform. Ãœber diese können die Hinweise gegeben werden. Der Hinweisgeber erhält auf der Plattform umfangreiche Informationen. So erfüllen Sie Ihre Informationspflichten – ganz einfach.
Verwaltung
Der HUBIT Fall-Manager nutzt das HUBIT Hinweisgebersystem für die Verwaltung und Bearbeitung der Hinweise. Wir bereiten alles vor und informieren Sie nur im Bedarfsfall.
Rechtemanagement
Mit einem ausgereiften Rechtemanagement wird den erforderlichen Personen Zugriff auf den jeweiligen Hinweis gegeben.
HUBIT Fall-Manager
Wir stellen Ihnen selbstverständlich einen HUBIT Fall-Manager zur Seite, damit Sie nicht aufwendig und kostspielig einen Mitarbeitenden für diese Zwecke ausbilden müssen.
IT-Sicherheit
IT-Sicherheit mit speziellen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind ein Selbstverständnis.
Datenschutz
Datenschutz ist bei uns quasi von Natur gegeben. Die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von uns zusätzlich – kostenfrei.
Meldekanäle
Egal über welchen Meldekanal (Internet, E-Mail, Telefon, persönliches Gespräch) ein Hinweis gegeben wird. Er wird zentral im HUBIT Hinweisgebersystem gespeichert und verwaltet.
Telefon-Hotline
Wir stellen eine Telefon-Hotline für die Entgegennahme von Hinweisen zur Verfügung. Sie wählen zwischen einer allgemeinen oder individuellen Rufnummer.
Persönliches Gespräch
Auf Wunsch kann der Hinweisgeber seinen Hinweis auch in einem persönlichen Gespräch geben.
Auch für E-Mail stellen wir einen Meldekanal zur Verfügung. Wahlweise über eine allgemeine oder individuelle E-Mail-Adresse.
HUBIT Fall-Manager
Mit unserem Hinweisgebersystem ist immer auch ein HUBIT Fall-Manager verbunden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich, denn eine Plattform alleine ist nicht alles.
Was ist zu tun, wenn ein Hinweis eingeht?
Welche weiteren Schritte sind zu gehen?
Das sind zwei von zahlreichen möglichen Fragen, die nach dem Eingang eines Hinweises aufkommen können. Möchten Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aufwendig ausbilden und zeitlich für diese Aufgabe von den eigentlichen Aufgaben freistellen? Sicher nicht. Da ist es doch toll, wenn sie einen haben, der sich damit auskennt und darum kümmert – den HUBIT Fall-Manager. Der HUBIT Fall-Manager ist bei uns in jedem Paket – ohne Aufpreis – enthalten.
Der Einsatz eines HUBIT Fall-Managers hat folgende Vorteile:
- Sie brauchen sich nicht um die Aus- und Weiterbildung kümmern.
- Sie brauchen sich nicht um eine Urlaubsvertretung kümmern.
- Durch die Trennung von Unternehmen und Fall-Manager hat der Hinweisgeber ein größeres Vertrauen.
- Externe Kompetenz.
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr
Adresse
Lise-Meitner-Str. 2, 28359 Bremen