Newsletter sind eine beliebte Möglichkeit, Interessenten und Kunden Informationen über Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, sie über Neuigkeiten aus dem Unternehmen zu informieren und zu Käufen zu animieren. Kurz gesagt: ein kostengünstiger Vertriebsweg, der potenziell viele Menschen ohne großen Zusatzaufwand erreichen kann. Nicht verwunderlich also, dass Unternehmen ein großes Interesse daran haben, so viele Newsletterabonnenten wie möglich zu generieren. Doch aufgepasst. Hinsichtlich der DSGVO und des am 01. Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gibt es einiges zu beachten, wenn der Newsletterversand rechtskonform erfolgen soll. Bei Missachtung drohen Bußgelder, Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.
Auf die Einwilligung kommt es an
Grundsätzlich dürfen Sie Newsletter nur dann an Menschen senden, wenn diese mit dem Erhalt einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, stellt die E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung dar und verstößt gegen den Datenschutz.
Für Bestandskunden, die Ihnen ihre E-Mail-Adresse im Zuge der Geschäftsbeziehung gegeben haben bedeutet das: Sie dürfen die E-Mail-Adresse für den Newsletterversand verwenden, um ähnliche, wie die bereits erworben Produkte zu bewerben, sofern der Kunde diesem bei der Erhebung der Adresse nicht widersprochen hat und Sie auf den Verwendungszweck sowie auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen haben (vgl. § 7 Abs. 3 UWG).
In allen anderen Fällen ist zwingend eine Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Dies bietet sich durch eine sogenannte Double-Opt-In Lösung an. Hierbei trägt die Person zunächst ihre E-Mai-Adresse in ein Onlineformular ein. Im Anschluss erhält sie eine E-Mail, in der sie den Newslettererhalt bestätigen muss. Eine solche Einwilligung ist dann grundsätzlich dauerhaft gültig – bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs bzw. der Abbestellung des Newsletters. Ein Link, über den der Newsletter abbestellt werden kann, muss in jedem Newsletter enthalten sein.
Informationspflichten müssen erfüllt werden
Neben der Einwilligung muss das Unternehmen, das den Newsletter versendet, seine Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO umfassend erfüllen. Dazu gehören:
- Benennung des Zwecks der Datenverarbeitung
- Angabe von Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Information über die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Information über die Empfänger der Daten
- Angaben zur Speicherdauer
- Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung
- Angabe der Betroffenenrechte
Mögliche Konsequenzen bei Missachtung
Ein rechtswidriger Newsletterversand kann verschiedene Konsequenzen haben. Dazu gehören Unterlassungsansprüche, die per Abmahnung geltend gemacht werden, mögliche Bußgelder von Aufsichtsbehörden sowie Unterlassungsansprüche von Verbrauchern und auch von Mitbewerbern, denn diese tragen ebenfalls einen potenziellen Schaden davon. Zu guter Letzt können sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Risiko ist insgesamt schwer kalkulierbar und kann unter Umständen erheblich sein.
Versenden Sie Newsletter und möchten sichergehen, dass alles rechtskonform ist? Dann sprechen Sie das Team von HUBIT Datenschutz an. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how und unserer Erfahrung.