Besondere Verantwortung für Personaler

Auszug:

“Während sich im Vorfeld die Kritik an dem Gesetz häufte und in den Medien beispielsweise von Abmahnwellen die Rede war, blieben die Befürchtungen der Unternehmen diesbezüglich weitestgehend unbestätigt. Doch auch anderthalb Jahre nach Inkrafttreten gehört ein DSGVO-konformer Umgang mit sensiblen Daten noch immer nicht zum Alltag vieler Unternehmen. Besonders wenn es um gesetzeskonforme Websites, sichere Passwörter oder die Nutzung von Diensthandys geht, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Unternehmen sehen nicht immer den Sinn der DSGVO, sondern lediglich einen größeren Arbeitsaufwand.”

Die Komplette Ausgabe finden Sie auf Seite 20 der Oktober 2019 Ausgabe der Personalwirtschaft.de.

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