Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet sah Stefan Brink, der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg (kurz: LfDI BW), den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im letzten Jahr in der Beratung. Nachdem die 60 Mitarbeiter starke Behörde im letzten Jahr eher beratend Tätig war, soll hier nun ein „Kurswechsel“ erfolgen. Der Beratungsbedarf sei zwar noch vorhanden, dies sei aber nur noch im eingeschränkten Ausmaß möglich.
Lediglich 13 Kontrollen sind im letzten Jahr durch den LfDI BW durchgeführt worden. 250 Kontrollen sollen es im Jahr 2019 werden. Auch vor unangekündigten Kontrollen werde nicht zurückgeschreckt. Vordergründig sollen dabei „Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, [sowie] Polizeistationen, Versicherungen [und] Autohersteller“ geprüft werden. Ehrenamtliche Vereine und kleine Unternehmen sollen indes außen vor bleiben.
Im Jahr 2018 hat Stefan Brink Bußgelder in Höhe von 100.000€ verhängt. Unter anderem aufgrund der gestiegenen Anzahl an Beschwerden seien 2019 Bußgelder in derselben Höhe schon im ersten Quartal verhängt worden. Primär beziehen diese sich auf Verstöße gegen Informationspflichten und den Beschäftigtendatenschutz.
Auch Abmahnanwälte treiben im Datenschutz ihr Unwesen. Dabei sei allerdings zu beachten, dass nur „qualifizierte Einrichtungen“ Rechtsverstöße gegen die DSGVO abmahnen dürfen. Wann genau die Voraussetzungen für solche Einrichtungen erfüllt sind, ist indes unklar. Ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könnte hier Klarheit bringen. Sollte sich daraus ergeben, dass Abmahnungen solcher Vereine zulässig sind, sei mit Abmahnwellen zu rechnen, so der Rechtsanwalt Niklas Plutte.
So könnten Streitigkeiten rund um die DSGVO ein Jahr nach der Einführung erst so richtig Pfad aufnehmen. Gesetzeskonform aufgestellt zu sein ist daher in dieser Zeit Gold wert.