Erfolgt eine Datenübermittlung in ein Land außerhalb Deutschlands, der EU und des EWR, spricht man vom Drittlandtransfer. Diese sind grundsätzlich nicht gestattet. Sofern ein Drittlandtransfer erforderlich ist, muss geprüft werden, ob das Schutzniveau (Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie öffentliche und nationale Sicherheit) seitens der internationalen Organisation und des Drittlandes eingehalten wird und angemessen ist. Es gibt hierzu von der Europäischen Kommission Angemessenheitsbeschlüsse. Lesen Sie hierzu auch das Kurzpapier des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationssicherheit und lassen Sie sich durch Ihren Datenschutzbeauftragten hierzu beraten, bevor Sie eine Daten in ein Drittland übermitteln.