Das Bewerbungsverfahren wird seit Ende Oktober 2018 durch die Datenschutzaufsicht Bayern unter die Lupe genommen. Die zu prüfenden Unternehmen wurden zufällig ausgewählt. Es wurde jedoch darauf geachtet, dass es sich um große Unternehmen handelte.
Besonderes Augenmerk dieser Kontrolle lag auf den Informationspflichten, die gemäß Artikel 13 EU DSGVO (EU Datenschutz-Grundverordnung) dem Bewerber erteilt werden müssen. In der Information zur Datenverarbeitung müssen die Unternehmen ihre Bewerber darüber informieren, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, wie lange diese gespeichert bleiben und und und…
Kurz gesagt, soll der Bewerber informiert werden, wie mit seinen Daten umgegangen wird.
Sofern Sie Ihren Bewerbern noch nicht die entsprechenden Informationen bereitstellen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.