Eine belgische Telefonauskunft forderte die Veröffentlichung von Nutzerdaten einer Telefongesellschaft aus den Niederlanden. Als dieser Fall vor Gericht landete, entschieden die Luxemburger Richter zugunsten der belgischen Kläger. Das hatte zur Folge, dass nun ein generelles Auskunftsrecht auf Grundlage der europäischen Universaldienstrichtlinien, welche die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste innerhalb der EU regelt, besteht. Dies bedeutet nun, dass die Weitergabe von Daten (z. B. für Telefonbücher), bei denen man einmal der Veröffentlich zugestimmt hat, innerhalb der EU nicht gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt und damit legitim ist.
Quelle:
http://www.cio.de/a/weitergabe-von-telefonnutzer-daten-in-der-eu-erlaubt,3265519?xing_share=news