Viele Bürger wissen es vielleicht gar nicht. Die Meldeämter geben teilweise ihre Daten weiter. Bislang war dies auf bestimmte Zwecke limitiert. Das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens sollte den Datenschutz erhöhen. Dem Entwurf nach sollte eine Weitergabe der Daten nur noch mit der Einwilligung des Bürgers möglich sein. Das nun verabschiedete Gesetz ist aus Sicht des Datenschutzes ein Rückschritt.
Die Informationelle Selbstbestimmung des Bürgers wurde bereits durch das Bundesverfassungsgericht als wichtiges Gut ausgewiesen. Das sogenannte Volkszählungsurteil wurde 1983 gesprochen und war ein wichtiger Meilenstein im deutschen Datenschutz. Grundsätzlich sollte der Bürger selbst bestimmen, wer seine Daten verarbeitet.
Das Bundesdatenschutzgesetz nimmt sich genau dieser Grundlagen an und formulierte ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass prinzipiell jede Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten verboten ist, es sei denn, dass ein Gesetz dies erlaubt bzw. vorschreibt oder die betroffene Person hierzu eingewilligt hat.
Das neue Meldegesetz soll das Meldewesen vereinheitlichen und so eine Harmonisierung zwischen den Ländern bewirken. Ebenfalls war es das ursprüngliche Ziel, das Datenschutzniveau anzuheben.
Bislang war es den Meldeämtern erlaubt, Daten für verschiedene Zwecke weiterzugeben. Der ein oder andere mag sich schon mal gewundert haben, warum er kurz vor der Wahl Werbung der einen oder anderen Partei in seinem Briefkasten hatte.
Im Rahmen von Wahlen, ist es gestattet die Meldedaten für Parteiwerbung weiterzugeben. Wussten Sie das?
Man konnte der Weitergabe der Daten schriftlich widersprechen (das sogenannt Opt-Out-Verfahren).
Das neue Meldegesetz sollte eine Verbesserung darstellen. Hier war ursprünglich von einem Opt-in-Verfahren die Rede. Dies bedeutet, dass die Daten nur mit Einwilligung des Bürgers weitergegeben werden dürfen.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wurde nun durch den Bundestag verabschiedet. Jedoch mit entscheidenden Änderungen. Von Opt-in ist nun keine Rede mehr. Der Bürger muss (wie in der Vergangenheit) der Weitergabe der Daten widersprechen. Das Gesetz ist nun aber noch weiter in „Datenschutz Vergangenheit“ abgerutscht. Es wurden weitere Lockerungen eingefügt, die nun auch Adresshändler und ähnlichen Werbetreibenden den Zugriff auf die Daten (zum Datenabgleich) erlaubt. Durch Widerspruch soll die Weitergabe zum Datenabgleich nicht betroffen sein. Laut Golem käme daher auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit zu der Einschätzung, in den meisten Fällen sei der Widerstand zwecklos.
Noch hat das Gesetz keine Rechtskraft. Es muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Es bleibt also abzuwarten, ob der Bundesrat eine Änderung der Datenschutzbestimmungen fordert und das Gesetz blockiert.