Datenschutz findet mehr und mehr Beachtung. Dies merkt man zum einen daran, dass die Presse das Thema häufiger aufgreift. Aber auch die großen Player merken, dass Datenschutz das Prestige fördert, er wichtig für das Unternehmen ist und mehr zum Selbstverständnis wird. Dies zeigt sich auch darin, dass einige Betreiber von Internetseiten, die sich früher nicht um das Thema gekümmert haben, nun doch eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite veröffentlichen. Das reicht natürlich immer noch für die gesetzlichen Anforderungen, ist aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.
Welche Anforderungen der Datenschutz an Ihre Internetseite stellt, können wir gern in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Im Laufe dieses Jahres gab es ein paar Ereignisse, die genau in diese Richtung zielten. So gab es mehrere bekannte Internetbetreiber, die sich im Bereich Datenschutz neu aufgestellt haben, wie die folgenden drei Beispiele zeigen.
Bereits zum 01. März 2012 hat Google seine Datenschutzbestimmungen geändert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Hierbei hat Google ordentlich aufgeräumt und aus 60 verschiedenen Datenschutzbestimmungen unterschiedlicher Produkte eine Datenschutzbestimmung gemacht.
Die aktuelle Datenschutzerklärung von Google.
Diese Änderung ist auch und gerade in Hinblick auf Google-Analytics wichtig. Der Besucherzähler wurde lange Zeit durch die Landesdatenschutzbeauftragten kritisiert. Nach langen Verhandlungen konnte eine Verbesserung des Datenschutzniveaus erreicht werden. Aber auch der heutige Einsatz von Google-Analytics ist an bestimmte Vorgaben gebunden, damit der Einsatz datenschutzkonform ist. Hierzu beraten wir Sie gern.
Ebenfalls im März hat auch der Besucherzähler von Webmasterpro seinen Techniken umgestellt und verzichtet auf das Speichern kompletter IP-Adressen. Die technischen Änderungen gingen einher mit der Aktualisierung der Datenschutzerklärung von Webmasterpro (Flash Counter).
Mitte des Jahres 2012 hat auch Twitter seine Nutzungsbedingungen geändert und auf seine Datenschutzrichtlinie hingewiesen.
Wir werden die oben genannten Änderung nicht an dieser Stelle bewerten.