Im September 2012 fand in Bremen eine Sitzung der GDD-ErfaKreis Bremen statt. Teilnehmer waren Datenschutzbeauftragte verschiedener Unternehmen im Bremer Raum oder Unternehmen wie HUBIT-Datenschutz, die Unternehmen als externe Datenschutzberater zur Seite stehen. Als weiterer Gast konnte Frau Sommer begrüßt werden. Sie ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bremen.
In einer offenen Diskussionsrunde wurden verschiedene Themen rund um den Datenschutz angesprochen. Unter anderem wurde die Frage gestellt, was ein Unternehmen machen müssen, damit der Auftritt bei Facebook gesetzlich (und datenschuvtzrechtlich) konform wäre. Die Antwort war eindeutig. Betreibe ein Unternehmen eine sogenannte Fanseiten bei Facebook, dann können gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.
Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, reicht es nicht aus, ein Impressum auf der Fanseite zu installieren. Vielmehr ist es derzeit schlicht unmöglich die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies liegt an der Art und Weise und dem Umfang der Datenerhebung auf bzw. durch Facebook. Der Unternehmer auf hat Aufklärungspflichten, die er schlicht nicht erfüllen kann, weil ihm selber die Informationen fehlen, wie und wofür Facebook Daten verarbeitet.
Die Datenverarbeitung von Facebook wird seit vielen Jahren kritisiert. Vorreiter ist hier sicherlich Herr Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein. Auf der Webseite des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten ist eine Abhandlung über die genauen Gründe zu lesen und dass bereits mehrere Verfahren gegen Betreiber solcher Fanseiten eingeleitet wurden. Weiterhin wird auch erläutert, warum der Facebook-Like-Button datenschutzrechtlich kritisch betrachtet wird und der Like-Button nicht eingesetzt werden darf.