Die Polizei setzt bei Ihren Ermittlungen immer mehr auf digitale Hilfsmittel. So werden mittlerweile auch soziale Netzwerke genutzt. Die Polizei in Niedersachsen hat auf diese Weise bereits mehrere Fahndungserfolge vermeldet. Nicht alle Bundesländer nutzen soziale Netzwerke.
Die Landesdatenschutzbeauftragten weisen teilweise daraufhin, dass die Nutzung der sozialen Netzwerke rechtliche grenzen im Telekommunikations- bzw. Telemediengesetz finden.
Es bleibt weiter abzuwarten, wie sich die rechtliche Lage und die Fahndungserfolge entwickeln.