In Österreich ließ eine Schulleiterin eine Kamera-Attrappe auf der Jungen-Toilette installieren. Angeblich habe sie dies mit der Verschmutzung rund um die Pissoirs begründet. Der Landesschulratspräsident habe mittlerweile angeordnet, die Attrappe zu demontieren hieß es.
Nicht nur in Österreich auch in Deutschland ist die Gerichtsbarkeit der Meinung, dass auch eine Kamera-Attrappe die Persönlichkeitsrechte schwerwiegend beeinträchtige und psychischen Druck ausübe. Eine Kamera-Attrappe unterliegt somit den gleichen Anforderungen, wie eine echte Kamera.
Jede Videoüberwachung (auch Attrappen) ist durch einen Datenschutzbeauftragten vor der Installation zu prüfen. Nur datenschutzrechtlich unbedenkliche Videoüberwachungen dürfen in Betrieb gehen.
Die Firma HUBIT – Datenschutz führt in Bremen, Hamburg, Hannover, Niedersachsen und Nordrhein Westfalen führt die Ãœberprüfung von Videoüberwachungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz durch. Damit schützen Sie sich a) vor einer peinlichen Berichterstattung und b) vor einer Strafe und weiterhin können Sie c) ruhig schlafen, weil Sie wissen, dass Sie alles richtig gemacht haben.