Ein 67-Jähriger wurde verhaftet. Grund: Verdacht von Kinderpornografie. So weit so gut. Wenn man allerdings die Umstände kennt, wie die Ermittler dem Verdächtigen auf die Spur kamen, kommt man langsam ins Grübeln.
Der Verdächtige hatte einen Clouddienst genutzt. Der Anbieter des Clouddienstes hat bei einer “Routineprüfung” der Kundenkonten verdächtige Bilder entdeckt und daraufhin das FBI informiert (Quelle: Handelsblatt-Live-App vom 29.12.2013). In diesem Falle ist es sicherlich erfreulich, dass „das Gute“ gesiegt hat. Aber waren die Mittel hierfür richtig?
Möchten Sie, dass ein Mitarbeiter (oder ein Roboter) Ihre privaten Dateien durchsucht?
Wie weit geht diese Ãœberwachung wirklich?
Was passiert noch alles mit den Daten?
Wonach wird heute gesucht und wonach morgen?
Ergeben sich vielleicht aufgrund verschiedener Dokumente für einen Roboter der Verdacht, dass ich ein Terrorist bin, nur weil bestimmte Worte häufig genutzt werden? Und dann wird durch ein Sondereinsatzkommando meine Haustür aufgebrochen und mein Haus auf den Kopf gestellt, obwohl ich ein unbescholtener Bürger bin?
Wie weit darf Ãœberwachung und Vernetzung gehen?
Wo sind die Grenzen?
Welche Dienste darf ich als Unternehmer bedenkenlos einsetzen und wo gibt es rechtliche Probleme?
Wir von HUBIT-Datenschutz geben Ihnen die Antworten auf diese Fragen und zeigen Ihnen welche Cloud-Anbieter sie nutzen können und welche Sie lieber meiden sollten.