Im Artikel: Überprüfungen durch Datenschutzbehörden – das sollten Sie wissen, haben wir Sie über die aktuelle Situation und die Arten der Überprüfungen informiert, die Aufsichtsbehörden durchführen. Auch wenn es sich bei den Überprüfungen „nur“ um Fragebögen handelt, die ausgefüllt werden müssen, sollten Sie diese nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Antworten sind entscheidend. Die Überprüfung endet bestenfalls mit der Einstellung des Verfahrens, es können aber auch Bußgelder verhängt werden. Wollen Sie das Risiko eingehen?
Datenschutz ist ein Thema für Spezialisten
Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Wir erleben es in unserem Alltag häufig, dass unsere Mandanten sich um Kopf und Kragen reden würden, wenn sie die Fragebögen der Datenschutzbehörde selbst beantworten würden. Denn auch wenn Datenschutz ein allgegenwärtiges Thema ist, so sind die Regelungen doch sehr komplex und es erfordert Fachkenntnis, um die Fragen der Behörden korrekt und im Sinne des Unternehmens zu beantworten.
Diese Argumente werden Sie überzeugen:
- Wir haben umfangreiche Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte und insbesondere in der Kommunikation mit den Behörden – wir wissen, wie sie ticken.
- Wir übernehmen die Erstellung der Dokumente und die gesamte Kommunikation mit der Datenschutzbehörde. Das bedeutet weniger Emotionen im Austausch und weniger Stress für Sie.
- Die Datenschutzbehörde merkt anhand der Antworten, ob das Unternehmen professionell betreut wird – das hat Einfluss auf die weitere Zusammenarbeit.
- Wir achten auf Vertraulichkeit. Der Kreis der Personen, die über die Überprüfung Bescheid wissen, bleibt so klein wie möglich. Das beugt einer möglichen Rufschädigung vor.
- Wir erklären Ihnen den gesamten Vorgang, sodass im Nachhinein aus dem Vorgang gelernt werden kann.
Hinweis: Anwälte sind nicht die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Überprüfungen von Datenschutzbehörden geht, denn das klassische Vorgehen von Anwälten – verzögern, taktieren, verschweigen – funktioniert bei Datenschutzbehörden nicht.
Wir sind Experten – lassen Sie uns die Arbeit machen
Haben Sie bisher keinen Datenschutzbeauftragten oder arbeiten Sie mit einem internen Datenschutzbeauftragten, der das Datenschutzthema „nebenbei“ bearbeitet? Das mag im gewissen Rahmen funktionieren, doch wenn die Aufsichtsbehörde ins Spiel kommt, sollten Sie einen externen Datenschutzbeauftragten hinzuziehen – und zwar sofort, denn die Behörde setzt eine Frist, die einzuhalten ist.
Wir übernehmen auch Prüfverfahren von Unternehmen, die bisher nicht unsere Mandanten waren. Und auch im Anschluss sind wir bei Bedarf für Sie da. Sollte das Prüfverfahren Verstöße Ihrerseits offenlegen, unterstützen wir Sie im Nachgang dabei, diese abzustellen. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
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