Die Datenschutzinformation hat zum Ziel, betroffene Personen sehr umfassend darüber zu informieren, welche Daten von ihnen erhoben werden und was konkret im Weiteren mit den Daten passiert. Dabei ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wie lang die Datenschutzerklärung zu sein hat. Lediglich die Pflichtangaben, die enthalten sein müssen, sind definiert. Zusätzlich gibt es allgemeine Anforderungen, die bei der Erstellung im Sinne der betroffenen Personen berücksichtigt werden sollen.
Die Datenschutzinformation sollte:
- leicht verständlich und für Laien nachvollziehbar formuliert sein.
- gut wahrnehmbar sein.
- aussagekräftig sein – ohne Interpretationsspielraum.
- relevant für den Zweck der Datenverarbeitung sein.
Die richtige Länge zu finden ist eine Kunst
Da es keine Begrenzung hinsichtlich der Länge einer Datenschutzinformation gibt, neigen Unternehmen dazu, ausufernd jedes Detail zu beschreiben. Das ist zwar nicht falsch, doch wir meinen, dass auch die Frage nach der Nutzerfreundlichkeit gestellt werden darf. Liest wirklich jemand eine 10-seitige Datenschutzinformation? Und vermittelt eine solche Information das Gefühl von Transparenz? Wir meinen nein, deshalb empfehlen wir Unternehmen, die Datenschutzinformation von einem Datenschutzexperten erstellen zu lassen.
Wir von HUBIT Datenschutz legen bei der Erstellung Wert auf Vollständigkeit, ohne dabei zu ausufernd zu sein. Eine verständliche und überschaubare Datenschutzinformation ist aus unserer Sicht das Fundament einer vertrauensvollen Zusammenarbeit oder Geschäftsbeziehung.