Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat ein Bußgeld von 10,4 Millionen Euro gegen die notebooksbilliger.de AG verhängt. Die Aufsichtsbehörde sieht es als erwiesen an, dass die Videoüberwachung von Beschäftigten und Kunden nicht den Anforderungen der EU Datenschutz Grundverordnung (EU DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprach bzw. die entsprechende Rechtsgrundlage nicht vorlag. „unzählige Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche“ heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Weiterhin seien die Kameras min. 2 Jahre in Betrieb gewesen.
Das Unternehmen hatte angeführt, die Vielzahl an Kameras installiert zu haben, um Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären. Beispielsweise sollte der Warenfluss in den Lagern überwacht werden. Jedoch müssten zunächst mildere Mittel (z.B. Taschenkontrollen) durchgeführt werden. Der Einsatz von Videoüberwachung zur Überwachung von Beschäftigten muss an einen konkreten und dokumentierten Verdachtsfall gekoppelt sein und muss zudem zeitlich und räumlich eingeschränkt werden. Dies bedeutet, dass die Videoüberwachung nur zu Zeiten aktiv sein darf, in denen die beschuldigten Beschäftigten arbeiten. Sie darf auch nur in den betroffenen Bereichen aktiv sein, in denen die Beschäftigten arbeiten bzw. sich die Vorfälle (vermutlich) ereignet haben.
„Ein Generalverdacht reicht nicht aus“, heißt es in der Pressemitteilung.
„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun“, sagt die LfD Niedersachsen, Barbara Thiel, „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“.
Auch die häufig vorgebrachte abschreckende Wirkung der Videoüberwachung sei kein Rechtfertigungsgrund für eine dauerhafte und anlasslose Überwachung der Beschäftigten. Die Videoüberwachung stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dar, da man hierüber weitreichend das Verhalten von Personen beobachten und analysieren kann und die Beschäftigten einem dauerhaften Überwachungsdruck ausgeliefert sind.
Auch die Kunden von notebooksbilliger.de wurden in den Verkaufsräumen unzulässig überwacht. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen sie sich länger aufhalten (z.B. Wartezonen mit Sitzgelegenheiten).
Das Bußgeld von 10,4 Mio. Euro ist das höchste, dass die LFD seit Einführung der DS-GVO ausgesprochen hat. Die Aufsichtsbehörden können Bußgeld in Höhe von bis zu 4% vom gesamten weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens verhängen. Das Bußgeld ist jedoch nicht das höchste in Deutschland. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte hatte bereits zuvor ein Bußgeld von über 35 Mio. Euro gegen das Modeunternehmen H&M verhängt.
Notebooksbilliger.de hat Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt. Oliver Hellmond ist CEO der notebooksbilliger.de AG äußerte, dass das Bußgeld in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes stünde.